bis 
10. April

Einschulungskorridor

Wen betrifft es? 

- Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, können schulpflichtig werden

Was ist zu beachten? 

- Die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob ihr Kind bereits zum kommenden Schuljahr oder erst zum drauffolgenden Schuljahr eingeschult wird 

- Wenn die Erziehungsberechtigten die Einschulung auf das folgende Schuljahr verschieben möchten, müssen sie das der Schule im Schuljahr 2023/24 bis spätestens 10. April schriftlich mitteilen. Fristverlängerung ist nicht möglich 

- Geben die Eltern bis 10. April keine Erklärung ab, wird ihr Kind zum kommenden Schuljahr (Schuljahr 2024/25) schulpflichtig

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